Mietverwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern

Die Miethausverwaltung stellt einen sehr komplexen Bereich der Immobilienverwaltung dar. Diese Betreuung der Objekte ist, je nach Größe und Umfang der Wohnanlagen, sehr zeitintensiv. Weiterhin sind im Bereich der Vermietung auch umfangreiche rechtliche Kenntnisse relevant, um die gesetzlich festgelegten Rechte des Vermieters zu sichern und eventuellem Schaden vorzubeugen.

Für Mietwohnhäuser umfasst unsere Leistung u.a.

  • Führen sämtlichen Schriftverkehr mit Mietern/Pächtern sowie die Geltendmachung aller Ansprüche aus den Miet- und Pachtverhältnissen
  • Auswahl der Mieter oder Nutzer in Absprache mit dem Eigentümer sowie Abschluss von Mietverträgen
  • Erstellung von Betriebs und Heizkostenabrechnungen
  • Kautionsanlage gem. § 551 BGB
  • Kautionsabrechnung nach Beendigung des Mietverhältnisses unter Abzug evtl. Zahlungsrückstände, Handwerkerkosten
  • Durchführung des Mahn- und Klagewesens
  • Durchsetzung von Mieterhöhungsbegehren
  • Führen der Buchhaltung (Mietsollstellungen, Verbuchung der Zahlungseingänge, Überwachung der OP-Listen/Zahlungseingänge)
  • Abwickeln des Zahlungsverkehrs
  • Regelmäßige Ortsbegehungen der verwalteten Objekte
  • Die Einstellung, Überwachung und Entlassung von Hausmeistern und sonstigen Hilfskräften
  • Überarbeitung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei öffentlich geförderten Wohnungen
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